STA-Staff Mobility für Lehrende

DAS PROGRAMM

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  • Was ist STA?:
  • • ERASMUS+ STA (Staff Mobility for Teaching Assignment) fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen
    • Lehrende können ihr Fachwissen an einer ausländischen Universität vermitteln
    • Lehrende können ihre Lehrmethoden teilen
    • Lehrende können neue pädagogische Ansätze kennenlernen
    • Kontakte knüpfen & Netzwerke aufbauen
    • Kooperationsprojekte durchführen
    • Innovative Lehrmethode entwickeln
    • Europäische Werte stärken
  • Key Action 1:
  • KA 131 (europaweit): Mobilitäten von Studierenden und Personal in Programmländern
    KA 171 (weltweit): Kooperationen mit Partnerländern werden angestrebt

    VORAUSSETZUNGEN

    Um einen Aufenthalt über ERASMUS+ KA 131 Lehrmobilität (STA) durchführen zu können, müssen einige Rahmenbedingungen gegeben sein. U.a. muss die gewünschte Partnerhochschule einen gültigen Erasmus+-Vertrag mit der HMTMH haben (IIA: International-Institutional Agreement). Sollte eine solche Vereinbarung nicht vorliegen, bitte das IO der HMTMH kontaktieren. Situativ kann dann besprochen werden, ob eine IIA mit der gewünschten Partnerhochschule abgeschlossen werden kann.

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  • Rahmenbedingungen:

  • • Das Arbeitsverhältnis der geförderten Person muss im Rahmen einer vertraglichen Anstellung an der HMTMH existieren. Dazu zählen sowohl unbefristete als auch befristete Stellen, jedoch leider KEINE Lehrbeauftragten.
    • Aufenthaltsdauer: min. 2 bis max. 60 Arbeitstage (exklusive Reisetage)
    • Lehrdeputat: 8 Stunden pro Woche oder kürzer

    VORBEREITUNG

    Bevor Sie offiziell eine Lehrmobilität beantragen, sprechen Sie bitte ggf. mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten. Danach bitte rechtzeitig das IO kontaktieren, da die vollständigen Unterlagen mindestens 4 Wochen vor der Abreise beim IO eingereicht werden müssen.

    FINANZIELLE FÖRDERUNG

    Die finanzielle Förderung geschieht in Pauschalen. Das Tagesgeld und die Reisekosten Reisekosten bilden eine Pauschale, die in Form einer einmaligen Auszahlung nach der Mobilität erfolgt. Darunter fallen keine Hotelabrechnungen und es erfolgt keine Erstattung von Einzelkosten (kulinarische Versorgung, Taxi, etc.).

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  • Aufenthaltspauschale:
  • • Ländergruppe 1 (180 Euro/ Tag):
    Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Großbritannien
    • Ländergruppe 2 (160 Euro/ Tag): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
    • Ländergruppe 3 (140 Euro/ Tag): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

  • Reisekostenpauschale:
  • • Standardreise: Zuschuss nach Reisedistanz: Luftlinie nach Erasmus+-Entfernungsrechner (z.B. 500-1999 km: 309 Euro)

  • Green Travel:
  • • Bus, Zug, Fahrgemeinschaft (ab 2 Personen), etc., aber KEIN Schiff
    • Mehr als 50% der Gesamtreise mit „grünen“ Verkehrsmitteln zurückzulegen
    • Höherer Fördersatz als Standardreise, z.B. 417 € für 500-1999 km
    • Zusätzlich finanzierte Reisetage (2-6 Tage)
    • Nachweis 5 Jahre aufheben

  • Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (außerhalb KA 131):
  • Scheiz:
    • Swiss European Mobility Programme (SEMP) ≈ Erasmus+
    • Mögliche Förderung durch Partnerhochschulen
    UK & Andere:
    • UK: KEIN Programmland nach Brexit
    • Kleines Budget: bis zu 20% des gesamten bewilligten KA131-Budgets für internationale Mobilitäten außerhalb der EU/Programmländer

  • PROMOS – Mobilitätsmaßnahme des DAAD:
  • Bedingungen:
    • Alle Länder außer derzeit Russland und Belarus
    • keine Partnerschaft zwischen Gasthochschulen und der HMTMH Förderung:
    • Kleiner ‚Topf‘: andere Fördersätze als Erasmus
    • Verteilung durch das IO: Beratung beim IO erforderlich!
    • keine Förderung bei Reisewarnung

  • Wichtige Hinweise:
  • Urlaub & Dienstreise:
    • Private Aufenthalte sind mit Erasmus kombinierbar
    • Dennoch keine Förderung möglich Steuerpflicht:
    • Erasmus+-Pauschalen sind steuerpflichtig
    • Meldung an das Finanzamt durch die HMTMH
    • Belege für den Lohnsteuerjahresausgleich aufbewahren

    BEANTRAGUNG & ABLAUF

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  • Wichtige Unterlagen:
  • Invitation Letter: Voraussetzung für den Aufenthalt und die Finanzierung (Zuständigkeit zwischen Receiving Institution und Lehrender/m)
    Grant Agreement: Finanzierungsvereinbarung zwischen der Lehrperson und der Sending Institution (IO)
    Ehrenwörtliche Erklärung: Green Travel (Beantragung durch die Lehrperson)
    Mobility Agreement: Vereinbarung zur Lehraktivität zwischen Receiving Institution, der Lehrperson und der Sending Institution
    Dienstreiseantrag: A1-Bescheinigung (Beantragung durch die Lehrperson in der Personalabteilung)

  • Nach der Rückkehr:
  • Confirmation of Departure + Teilnehmendenbericht (EU-Survey)
    • Auszahlung des Förderbetrags durch das IO

    WEITERE INFORMATIONEN

    Weitere Informationen über das Programm, Ihren möglichen Aufenthalt, etc. finden Sie hier

     

    Kontakt

    International Office

    • Ye Wang

      Studium und Lehre | International Office, ERASMUS+ Koordinatorin

      Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
      Neues Haus 1, 30175 Hannover
      E005 | Loebensteinstraße 2

      Telefon: +49 (0)511 3100-7369
      Telefax: +49 (0)511 3100-7368internationaloffice@hmtm-hannover.deye.wang@hmtm-hannover.de

      Sprechzeiten: Mo 09:30-12 Uhr | Di 09:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr | Do 14-15:30 Uhr | und nach Vereinbarung

    Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung (IJK)

    • Tanja Fisse

      ERASMUS-Beauftragte des IJK

      Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
      Expo Plaza 12, 30539 Hannover

      Telefon: +49 (0)511 3100-478
      tanja.fisse@ijk.hmtm-hannover.de

    Zuletzt bearbeitet: 23.02.2026

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